Die SCHWEIZERISCHE FALKNER-VEREINIGUNG (SFV) führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Schweizerische-Falknerprüfung durch.
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Jagdfähigkeitsnachweis. (Jägerprüfung)
Die Prüfung findet nach Bedarf und gemäss Prüfungsreglement statt.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Eine Bewilligung für die Greifvogelhaltung wird erst nach dem Besuch der fachspezifischen, berufsunabhängigen Ausbildung (FBA) oder einem durch das kantonale Veterinäramt anerkannten Fachkenntnisnachweis erteilt.
Mit dem Bestehen der Falknerprüfung können Greifvögel auch falknerisch gehalten werden.
Die Anmeldung zur Falknerprüfung erfolgt über die SFV.
Prüfungsinfos: Praktische Prüfung 2024: Datum noch nicht bekannt