Für die Beizjagd werden Greifvögel aber auch Windhunde und Geparde eingesetzt. In Europa wird die Beizjagd ausschliesslich mit Greifvögeln ausgeübt.
Für die Beizjagd und das freie Fliegen von Greifvögeln braucht es in der Schweiz eine Jagdberechtigung (Jägerprüfung) und eine Beizberechtigung (Falknerprüfung) sowie die Einwilligung der Jagreviere (Kantone mit Revierjagd)
Die Greifvogelhaltung ist in der Tierschutzverordnung geregelt und bedingt eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung (FBA).
Beizjagd in der Schweiz
Für die Beizjagd bietet sich als Beute in weiten Teilen der Schweiz vor allem die Rabenkrähe an. Eingesetzt werden heute vorwiegend Wanderfalken und Habichte. Die Vögel stammen alle aus der Zucht. Naturentnahmen sind laut Gesetz verboten.
Bei der Beizjagd jagt der Greifvogel von der Faust des Falkners einen Krähenschwarm an. Er ist in der Lage, aus dem Schwarm die schwächste Krähe herauszulesen und diese zu erbeuten.
Gebiete in denen regelmässig gebeizt wird, werden von den Krähen als unsicher erkannt und gemieden. Dieser Tatsache kommt grosse Bedeutung zu. Die heute zunehmend nötige Vergrämung von grossen Krähenschwärmen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten (biologische Schädlingsvergrämung), ist eine Chance für die Beizjagd.