Die SCHWEIZERISCHE FALKNER-VEREINIGUNG (SFV) führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Schweizerische-Falknerprüfung durch.
- Voraussetzung für die Zulassung ist ein Jagdfähigkeitsnachweis. (Jägerprüfung)
- Die Prüfung findet nach Bedarf und gemäss Prüfungsreglement statt.
- Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
- Eine Bewilligung für die Greifvogelhaltung wird erst nach dem Besuch der fachspezifischen, berufsunabhängigen Ausbildung (FBA) oder einem durch das kantonale Veterinäramt anerkannten Fachkenntnisnachweis erteilt.
- Mit dem Bestehen der Falknerprüfung können Greifvögel für die Beizjagd auch falknerisch gehalten werden.
- Die SFV bietet zwei Ausbildungstage als Vorbereitung für die praktische Falknerprüfung an.
Die Anmeldung zur Falknerprüfung und für die Ausbildungstage erfolgt über die SFV.
Prüfungsinfos:
- Für die Prüfungen muss der/die Kandidat/in im Besitz einer Jagdberechtigung sein.
- Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener Theorieprüfung absolviert werden.
- die Praktische Falknerprüfung muss mit dem eigenen Beizvogel absolviert werden.
Praktische Prüfung: 1. Februar 2025 (Anmeldeschluss 31. Dezember 2024)
Theorieprüfung: 19. April 2025 (Anmeldeschluss 20. März 2025)
Ausbildungstage: September 2025 Teil 1 / 11. Januar 2025 Teil 2