Die SCHWEIZERISCHE FALKNER-VEREINIGUNG (SFV) führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Schweizerische-Falknerprüfung durch.
- Voraussetzung für die Zulassung ist ein Jagdfähigkeitsnachweis. (Jägerprüfung)
- Die Prüfung findet nach Bedarf und gemäss Prüfungsreglement statt.
- Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
- Eine Bewilligung für die Greifvogelhaltung wird erst nach dem Besuch der fachspezifischen, berufsunabhängigen Ausbildung (FBA) oder einem durch das kantonale Veterinäramt anerkannten Fachkenntnisnachweis erteilt.
- Mit dem Bestehen der Falknerprüfung können Greifvögel für die Beizjagd auch falknerisch gehalten werden.
Die Anmeldung zur Falknerprüfung erfolgt über die SFV.
Prüfungsinfos:
- Für die Prüfungen muss der/die Kandidat/in im Besitz einer Jagdberechtigung sein.
- Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener Theorieprüfung absolviert werden.
- die Praktische Falknerprüfung muss mit dem eigenen Beizvogel absolviert werden.
Praktische Prüfung: 3. Februar 2024
Theorieprüfung: 6. April 2024
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Anmeldeformular Schweizerische Falknerprüfung | [39 KB] |
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reglement-examen-suisse-de-fauconnerie-v.2021.pdf | [304 KB] |
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reglement-falknerpruefung-v.-2021.pdf | [209 KB] |