SFV

Schweizerische Falknerprüfung

Die SCHWEIZERISCHE FALKNER-VEREINIGUNG (SFV) führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Schweizerische-Falknerprüfung durch.

- Voraussetzung für die Zulassung ist ein Jagdfähigkeitsnachweis. (Jägerprüfung)
- Die Prüfung findet nach Bedarf und gemäss Prüfungsreglement statt.
- Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
- Eine Bewilligung für die Greifvogelhaltung wird erst nach dem Besuch der fachspezifischen, berufsunabhängigen Ausbildung (FBA) oder einem durch das kantonale  Veterinäramt anerkannten Fachkenntnisnachweis erteilt.               
- Mit dem Bestehen der Falknerprüfung können Greifvögel für die Beizjagd auch falknerisch gehalten werden.
- Die SFV bietet zwei Ausbildungstage als Vorbereitung für die praktische Falknerprüfung an.

Die Anmeldung zur Falknerprüfung und für die Ausbildungstage erfolgt über die SFV.

Prüfungsinfos:
- Für die Prüfungen muss der/die Kandidat/in im Besitz einer Jagdberechtigung sein.
- Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener Theorieprüfung absolviert werden.
- die Praktische Falknerprüfung muss mit dem eigenen Beizvogel absolviert werden.

Praktische Prüfung:    1. Februar 2025  (Anmeldeschluss 31. Dezember 2024)
Theorieprüfung:        19. April 2025       (Anmeldeschluss 20. März 2025)
Ausbildungstage:        7. September 2024 Teil 1  /  11. Januar 2025 Teil 2

 

Anmeldeformular Schweizerische Falknerprüfung/Ausbildungstage   [39 KB]
reglement-examen-suisse-de-fauconnerie-v.2021.pdf [304 KB]
reglement-falknerpruefung-v.-2021.pdf [209 KB]
  Formular Ausbildungsnachweis